Corona-Krise - Auswirkungen auf das kirchliche Leben in der Seelsorgeeinheit

Laut bischöflichem Erlass vom 16. März 2020 gelten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart folgende Regelungen:

Alle öffentlichen Eucharistiefeiern und anderen Gottesdienste bis einschließlich 19. April 2020 sind abgesagt. Die Sonntagspflicht ist für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zu geben. Die Absage gilt auch für alle Veranstaltungen kirchlicher Träger.

„Es ist eine sehr schmerzliche Entscheidung, die mir schwerfällt und die wir so noch nie zu treffen hatten“, sagt Bischof Gebhard Fürst. Alle Pfarrbüros sind weiterhin als pastorale Anlaufstellen zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin in seelsorgerlichen Fragen ansprechbar.

Erstkommunionfeiern werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben. Die Firmungen, die bis Ende Mai geplant waren, werden abgesagt und im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 nachgeholt.

Auch Trauungen werden bis Ende Mai in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht stattfinden. Tauffeiern sind zu verschieben. In dringenden Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spenden. Beerdigungen finden nach den behördlichen Vorgaben der teilnehmenden Personenzahl weiterhin statt. Trauerfeiern und Requiem müssen nachgeholt werden.

Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer lebensbedrohlichen Situation) bringen sie - unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung.

Die Diözese verweist auf die medialen Gottesdienstübertragungen, die ausgeweitet werden. So wird die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr in der Domkirche St Martin in Rottenburg bis auf weiteres live auf der diözesanen Homepage drs.de übertragen. Für die Feier der Kar- und Ostertage werden Lösungen erarbeitet, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Die Kirchengemeinderatswahl findet am 22. März 2020 statt, allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen. Natürlich wird die öffentliche Wahlbekanntgabe am Wahlabend auch nicht stattfinden. Da in der katholischen Kirchengemeinde Langenau allgemeine Briefwahl durchgeführt wird, haben die Wähler die Briefwahlunterlagen bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16.00 Uhr im Einwurfbriefkasten des kath. Pfarramt Mater Dolorosa, Olgastraße 19 in 89129 Langenau. Laut bischöflicher Anordnung erfolgt die Stimmauszählung nichtöffentlich. Das Wahlergebnis wird frühestmöglich, jedoch spätestens am 06. April 2020, bekannt gegeben.

Der Krisenstab der Diözese Rottenburg-Stuttgart beobachtet die Entwicklung permanent und wird die oben genannten Maßnahmen gegebenenfalls der aktuellen Situation anpassen. Bitte entnehmen Sie diese den Medien bzw. dem Internet.