Firmung

Was in der Taufe grundgelegt wurde, wird im Sakrament der Firmung (von lat. „firmare“: bestätigen, bekräftigen) vom Bischof oder einem dazu Beauftragten bekräftigt. Zugleich bekundet der nun mündig gewordene Jugendliche öffentlich sein Ja zum Glauben an Jesus Christus. Zur Sendung der Firmung legt der Bischof die Hand auf den Kopf, zeichnet mit Öl (Chrisam) ein Kreuz auf die Stirn und spricht die Worte: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“

Eine wichtige Rolle kommt auch bei diesem Sakrament den Paten zu. Sie begleiten den Jugendlichen auf ihrem weiteren Weg des Glaubens. Voraussetzung für das Patenamt ist die Vollendung des 16. Lebensjahres, der Empfang von Taufe, Eucharistie und Firmung sowie die Zugehörigkeit zur kath. Kirche. Um die Verbindung zur Taufe zu verdeutlichen, kann ein Taufpate auch Firmpate sein. Der Firmbewerber kann aber auch jemanden bitten, der ihm bis dahin im Glauben Vorbild war.

Im Herbst 2022 beginnen die Vorbereitungen zur Firmung 2023. Der Bischof oder einer seiner Vertreter wird am Sonntag, 18. Juni 2023 die Firmung spenden. Der Gottesdienst findet in Langenau um 10.00 Uhr statt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Pfarrbüro.